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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spenden in Buchhaltung erfasssen
von: Dominik ()
Datum: 10.12.2019

Guten Tag zusammen,

mich interessiert wie ich in der Buchhaltung Spenden erfasse, die als Sach bzw Aufwandspenden erhalte.
Geldspenden sind für mich klar, da auch ein Geldfluss abgebildet wird.

Bspw. erhalte ich eine Drohne geschenkt
Brutto 516,29 € und der Spender möchte eine Spendenquittung haben.
Rechnung für die Drohne als Nachweis habe ich.

Ich arbeite nur mit einer EÜR und bin für das entsprechende Jahr nicht umsatzsteuerpflichtig.

Reicht hier am Jahresende eine Spendenübersicht aus mit allen Spenden, die ich in dem Jahr erhalten habe als Nachweis?
Oder wie erfasse ich das Buchhalterisch?

Zweiter Fall:
Ich erhalte eine Sachspende/Aufwandsspende von 1.190 € brutto.
Unterliege aber der Umsatzsteuer.
Wie ist sowas abzubilden?

Viele Dank für Ihre Hilfe

Re: Spenden in Buchhaltung erfasssen
von: pfeffer ()
Datum: 10.12.2019

Reicht hier am Jahresende eine Spendenübersicht aus mit allen Spenden, die ich in dem Jahr erhalten habe als Nachweis?
Oder wie erfasse ich das Buchhalterisch?

# Spenden werden als Einnahmeposten in der EÜR erfasst, auch Sachspenden mit dem auf der Spendebescheinigung ausgewiesenen Wert. Dazu muss ein entsprechenden Konto geführt werden (oder eben eine "Liste".

Zweiter Fall:
Ich erhalte eine Sachspende/Aufwandsspende von 1.190 € brutto.
Unterliege aber der Umsatzsteuer.
Wie ist sowas abzubilden?

# Gebucht wird immer der Bruttowert. Es erfolgt ja kein Vorsteuerabzug.
Im ideellen Bereich unterliegt der Verein eben nicht der Umsatzsteuer.

Re: Spenden in Buchhaltung erfasssen
von: Dominik ()
Datum: 10.12.2019

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Man kann das quasi dann in der EÜR so abbilden im ideelen Bereich. Sehe ich das richtig?

Konto 1 --> Spenden (Geld) - bspw 500 Euro
Konto 2 --> Spenden (Aufwand-Sachspenden)) - 1706,29 €
Und bei Konto 2 die Übersicht der Spenden als Nachweis mit anhängen.

Wenn ich Umsatzsteuerpflichtig wäre, kann ich da genau so verfahren, da es in den idellen Bereich fällt oder Bedarf es da einer gesonderten Abwicklung?

Re: Spenden in Buchhaltung erfasssen
von: pfeffer ()
Datum: 10.12.2019

Man kann das quasi dann in der EÜR so abbilden im ideelen Bereich. Sehe ich das richtig?

Konto 1 --> Spenden (Geld) - bspw 500 Euro
Konto 2 --> Spenden (Aufwand-Sachspenden)) - 1706,29 €
Und bei Konto 2 die Übersicht der Spenden als Nachweis mit anhängen.

# Aufwands- und Sachspenden sollte aber nicht zusammengefasst werden, weil Aufwandsspenden Geldspenden sind.

Wenn ich Umsatzsteuerpflichtig wäre, kann ich da genau so verfahren, da es in den idellen Bereich fällt oder Bedarf es da einer gesonderten Abwicklung?
# Wie gesagt, nein. Der ideelle Bereich bleibt in jedem Fall außerhalb der umsatzsteuerlichen Betrachtung.