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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rücklage bilden & auflösen. Ich bin lost...
von: Th. Krämer ()
Datum: 06.12.2019

Hallo zusammen,
ich habe das Problem, dass ich das mit der Rücklage einfach nicht praktisch in den Kopf bekomme. Ich meine nicht was ist eien rÜ oder wie bidlet man sie, sondern wie verbucht man sie.
Wir buchen im SKR49 und sind gemeinnützig. Wir bilanzieren nicht.
Nun hat es im Wirtschaftsjahr 2018 einen hohen Gewinn gegeben, der aber nur dadruch entstanden ist, dass man den Verkauf von Sitzungskarten von der Zeitachse geändert hat. Das hatte zur Folge, dass in 2018 bereist die Einnahme erzielt wurde, die nach altem Verkaufsmustr erst in 2019 angefallen wären. Also ein 1x Effekt. Da die Ausgabenzeitachse gleich geblieben ist war uns schon klar, dass in 2019 der Zweckbetrieb dadruch ggf. negativ wird. Danach hat sich das Thema ja eingefahren.
Jetzt war die Idee für das WJ 2018 jeweils die Freien Rücklagen zu bilden (Steuererklärung 2018 ist noch nicht verschick) und diese dann in 2019 wieder zufließen zu lassen, damit der Zweckbetrieb positiv ist.
Ich weiß nur nicht wie man da vorgeht.
Bei der Berechnung der Mittelverwendung 2018 würde ich dann die RÜ einstellen und zur Minderung der zeitnah zu verwendenen Mittel beitragen.
Bei der EÜR hat die RÜ ja keinen Einfluss (IMHO) auf den Gewinn. Die RÜ wird in der EÜR am Ende halt ausgewiesen.
Jetzt müsste ich in der FiBu 2018 aber sicherlich die RÜ buchen. Was muss ich dazu tun?
Die RÜ bleibt monetär auf dem Vereinkonto.
Jetzt habe ich die FiBU 2019 und die RÜ ist ja auf einem Bestandskonto. Taucht also die ganze Zeit ind er EÜR nicht auf. Jetzt habe ich z.B. den Stand, dass der ZW negativ ist. Ich würde jetzt gerne die RÜ auflösen und den Betrag dem ZB zufließen lassen.
Wie buche ich das? Habe ich dann jetzt ein 6xxx Konto mit einem positiven Betrag, der dann am Ende dafür sorgt, dass der ZW positiv in der EÜR wird?
Sorry ggf. ist die Frage komisch. Aber ich verstehe das nicht und alle Bücher die ich habe zeigen nur Seitenweise was eine RÜ ist, welche es gibt und wir man sie Darstellt (RÜ Spiegel). Aber keiner beschreibt, wie man die RÜ bucht, wie man sie auflöst und wo man das machen muss.
Vorab liebe Dank für die Aufklärung.

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Rücklage bilden & auflösen. Ich bin lost...
von: pfeffer ()
Datum: 06.12.2019

Jetzt war die Idee für das WJ 2018 jeweils die Freien Rücklagen zu bilden (Steuererklärung 2018 ist noch nicht verschick) und diese dann in 2019 wieder zufließen zu lassen, damit der Zweckbetrieb positiv ist.

# Dazu sind Rücklagen nicht da und das ist auch nicht erforderlich, weil ein Verlust im Zweckbetrieb unschädlich ist.

Eigentlich ist das Stichwort hier Rechnungsabgrenzung. Das machen aber nur Bilanzierer.
Bei EÜR ist diese Ertragsschwankung normal und unvermeidbar.

Re: Rücklage bilden & auflösen. Ich bin lost...
von: Th. Krämer ()
Datum: 07.12.2019

pfeffer schrieb:

> Eigentlich ist das Stichwort hier
> Rechnungsabgrenzung. Das machen aber nur
> Bilanzierer.
> Bei EÜR ist diese Ertragsschwankung normal und
> unvermeidbar.

So ist das. Aber ich kann das Mittel der Rechnungsabgrenzung hier nicht einsetzen.
Würde hat lieber einen positiven ZB vorstellen wollen, weil er dem Grunde auch positiv ist. Aber durch den Effekt halt nicht. Na gut. Dann lasse ich das.
Aber dennoch, wenn eine RL aufgelöst wird, wird sie dann quasi wie eine Einnahme gebucht? Denn ein Aufwand würde ja zwecks Auszahlung gegen die Bank gebucht. Wie bekommen ich dann die RL aufgelöst?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Rücklage bilden & auflösen. Ich bin lost...
von: pfeffer ()
Datum: 08.12.2019

Würde hat lieber einen positiven ZB vorstellen wollen, weil er dem Grunde auch positiv ist. Aber durch den Effekt halt nicht.

# Das wäre aber eine Verfälschung der tatsächlichen Vorgänge und deswegen grundsätzlich nicht zulässig.

Re: Rücklage bilden & auflösen. Ich bin lost...
von: Th. Krämer ()
Datum: 16.12.2019

OK. Dann zum Vorgen der Einstellung einer RÜ.
Wenn man die freie RÜ nun berechnet hat und eine Betrag X hat, was muss ich im Folgenden tun, bevor ich die Steuererklärung etc. beim FA abgeben?
Anbei die To Dos, die ich meine, die zu tun sind.

1) Gewinn des WJ um den Betrag der freien RÜ mindern = zu verwendende Mittel für die nächsten 2 Jahre und dies in den Nebenrechnung der Mittelverwendungsliste eintragen
2) Die freie Rü in den Rücklagenspiegel eintragen.

dann geht mir durch den Kopf:

3) muss ich in der FiBu die RÜ buchen? Also wohl 3965 an 1070
4) Wenn ja, tauchen die Postionen dieser Buchung in der EÜR für das WJ auf? Oder reicht die Darstellung im Rücklagenspiegel?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Rücklage bilden & auflösen. Ich bin lost...
von: pfeffer ()
Datum: 16.12.2019

1) Gewinn des WJ um den Betrag der freien RÜ mindern = zu verwendende Mittel für die nächsten 2 Jahre und dies in den Nebenrechnung der Mittelverwendungsliste eintragen

# Nein, auf keinen Fall. Der Gewinn wird durch Rücklagen nicht beeinflusst.

2) Die freie Rü in den Rücklagenspiegel eintragen.
# Ja, bei EÜR genügt eine Nebenrechnung

dann geht mir durch den Kopf:

3) muss ich in der FiBu die RÜ buchen? Also wohl 3965 an 1070
# Genau

4) Wenn ja, tauchen die Postionen dieser Buchung in der EÜR für das WJ auf?
# Nein, bzw. nur so, dass sich der Gewinn nicht ändert


Oder reicht die Darstellung im Rücklagenspiegel?
# Ja.

Re: Rücklage bilden & auflösen. Ich bin lost...
von: Th. Krämer ()
Datum: 16.12.2019

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> 1) Gewinn des WJ um den Betrag der freien RÜ
> mindern = zu verwendende Mittel für die nächsten 2
> Jahre und dies in den Nebenrechnung der
> Mittelverwendungsliste eintragen
>
> # Nein, auf keinen Fall. Der Gewinn wird durch
> Rücklagen nicht beeinflusst.
>
Hier ggf. Missverständnis. Nicht der Gewinn mindert sich. Aber bei der Darstellung der "zu verwendenden Mittel", mindert die RÜ den Gewinnbetrag.

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer