Rücklage bilden & auflösen. Ich bin lost...
von: Th. Krämer ()
Datum: 06.12.2019
Hallo zusammen,
ich habe das Problem, dass ich das mit der Rücklage einfach nicht praktisch in den Kopf bekomme. Ich meine nicht was ist eien rÜ oder wie bidlet man sie, sondern wie verbucht man sie.
Wir buchen im SKR49 und sind gemeinnützig. Wir bilanzieren nicht.
Nun hat es im Wirtschaftsjahr 2018 einen hohen Gewinn gegeben, der aber nur dadruch entstanden ist, dass man den Verkauf von Sitzungskarten von der Zeitachse geändert hat. Das hatte zur Folge, dass in 2018 bereist die Einnahme erzielt wurde, die nach altem Verkaufsmustr erst in 2019 angefallen wären. Also ein 1x Effekt. Da die Ausgabenzeitachse gleich geblieben ist war uns schon klar, dass in 2019 der Zweckbetrieb dadruch ggf. negativ wird. Danach hat sich das Thema ja eingefahren.
Jetzt war die Idee für das WJ 2018 jeweils die Freien Rücklagen zu bilden (Steuererklärung 2018 ist noch nicht verschick) und diese dann in 2019 wieder zufließen zu lassen, damit der Zweckbetrieb positiv ist.
Ich weiß nur nicht wie man da vorgeht.
Bei der Berechnung der Mittelverwendung 2018 würde ich dann die RÜ einstellen und zur Minderung der zeitnah zu verwendenen Mittel beitragen.
Bei der EÜR hat die RÜ ja keinen Einfluss (IMHO) auf den Gewinn. Die RÜ wird in der EÜR am Ende halt ausgewiesen.
Jetzt müsste ich in der FiBu 2018 aber sicherlich die RÜ buchen. Was muss ich dazu tun?
Die RÜ bleibt monetär auf dem Vereinkonto.
Jetzt habe ich die FiBU 2019 und die RÜ ist ja auf einem Bestandskonto. Taucht also die ganze Zeit ind er EÜR nicht auf. Jetzt habe ich z.B. den Stand, dass der ZW negativ ist. Ich würde jetzt gerne die RÜ auflösen und den Betrag dem ZB zufließen lassen.
Wie buche ich das? Habe ich dann jetzt ein 6xxx Konto mit einem positiven Betrag, der dann am Ende dafür sorgt, dass der ZW positiv in der EÜR wird?
Sorry ggf. ist die Frage komisch. Aber ich verstehe das nicht und alle Bücher die ich habe zeigen nur Seitenweise was eine RÜ ist, welche es gibt und wir man sie Darstellt (RÜ Spiegel). Aber keiner beschreibt, wie man die RÜ bucht, wie man sie auflöst und wo man das machen muss.
Vorab liebe Dank für die Aufklärung.
Vorab Danke für Eure Unterstützung.
LG
Th. Krämer