Zuwendung in Form einer Dienstleistung
von: u564533 ()
Datum: 26.11.2019
Guten Tag,
ich stehe vor dem Problem: Eine Privatperson hat uns, ein Feuerwehr-Löschbezirk, beim Feuerwehrfest eine Dienstleistung erbracht. Die Person möchte kein Geld haben, aber eine Zuwendungsbescheinigung. Der Förderverein im gemeinnützig und kann eine ausstellen.
Fragen:
1.
Nun ist ja kein Geld geflossen, sondern die Dienstleistung. Muss die Person dann privat eine Rechnung stellen, die wir mit einer Zuwendungsbescheinigung "bezahlen"? Wie sieht dann der Buchungssatz aus?
2.
Macht es einen Unterschied, wenn die Person kein Mitglied der Feuerwehr ist oder Mitglied ist?
3.
Wie ist die Sachlage, wenn die Person uns ein Gerät zur Nutzung für das Fest überlassen hat und dafür eine Zuwendungsbescheinigung möchte?
a. Nichtmitglied
b. Mitglied
VG Markus