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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kuchenverkauf
von: Sonni68 ()
Datum: 06.11.2019

Wir haben als gemeinnütziger Verein (Tierschutz) auf einem Fest Kaffee und Kuchen verkauft sowie Spenden gesammelt.

Der Kuchen wurde uns von Mitgliedern gespendet, den Kaffee + Zubehör haben wir gekauft.

Wie verbucht man denn die Barausgaben für den Kaffee, Kaffeesahne, Becher etc.?

Und worunter bucht man die "Einnahmen" aus dem Kaffee- und Kuchenverkauf?

Bin für jede Hilfe dankbar :-(

Re: Kuchenverkauf
von: pfeffer ()
Datum: 07.11.2019

Das gehört in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Steuerliche Folgen entstehen dabei wegen der Freigrenzen nicht.