Vorsteuer im Ideellen Bereich
von: Th. Krämer ()
Datum: 21.09.2019
Hallo,
Im Ideellen Bereich darf ich ja keine Vorsteuer "ziehen". Also für die USt VA und Jahresmeldung nicht mit der eingenommenen USt verrechnen.
Nun kommt es aber ja vor, dass man Ausgaben inkl. USt im Ideellen Bereich buchen muss.
Für die Darstellung in der Gewinnermittlung darf ich aber doch den kompletten Bruttobetrag als Ausgaben im Ideellen Bereiches verwenden, oder?
Vorab Danke für Eure Unterstützung.
LG
Th. Krämer