FA verlangt jährliche Steuererklärung!?Wie kann man sich wehren?
von: Th. Krämer ()
Datum: 18.09.2019
Hallo.
Wir zum Wirtschaftsjahr 2016 unseren 1. Freistellungsbescheid bekommen. Auf diesem war auf der Seite 2 eingedruckt, dass das FA jährlich eine Steuererklärung haben will.
Vollkommen unbegründet, denn die Summe der Einnahmen im sterpfl. WB liegt weit unter der Grenze ca. bei 8T€.
Nun bekomme ich eine erneute Fristsetzung zur Abgabe einer Steuerklärung für das Jahr 2017.
Das FA schickt eine riesen bla bla mit, wo das Thema der 35T€ erklärt wird.
Zudem steht folgendes dabei:
"Da es sich bei dem 3-jährigen Überwachungsturnus um eine Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung handelt, die beidseitig für eine Verfahrenserleichterung sorgen soll handelt es sich um eine Ermessungsentscheidung des Finanzamts, ob eine einjährige oder 3-jährige Prüfung stattfindet"
Keine Ahnung was das soll. MUSS ich das jetzt befolgen oder kann ich mich widersetzen? E sgeht um das FA köln Altstadt.
Vorab Danke für Eure Unterstützung.
LG
Th. Krämer