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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Buchungssätze bei Vorkasse der Mitglieder
von: Richarde ()
Datum: 10.09.2019

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich bin neu hier und versuche mich ein wenig in die Buchhaltung des Vereins einzuarbeiten.

Ich habe folgenden Geschäftsfall und frage mich ob und wie man diesen Buchen kann:

Mitglied A kauft im Baumarkt eine neue Bohrmaschine für den Verein und zahlt in Bar oder mit Karte aus der eigenen Tasche.
Der Verein erhält die Rechnung für Buchhaltung und Garantie und zahlt dem Mitglied den ausgelegten Betrag.

Es kommt bei uns im Verein oft vor das die Mitglieder in Vorkasse gehen.

Ist das a legitim und wie ist so etwas zu buchen.

Bisher haben wir nur eine Ein- & Ausgabenliste, da wir uns aber demnächst als e.V. zusammenschließen ist eine ordentliche Buchführung notwendig.

Vielen Dank für Eure Zeit und viele Grüße

Re: Buchungssätze bei Vorkasse der Mitglieder
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.09.2019

Wenn Sie nicht bilanzieren, genügt auch weiterhin die Einnahmen-Ausgaben-Erfassung.
Wer es ganz genau machen, kann über ein Verrechnungskonto "Auslagen" buchen.