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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Veranstaltung (Musikfestival)
von: Marc ()
Datum: 22.08.2019

Hallo!

Seit Frühjahr bin ich Kassierer eines Vereins. Mit 2019 ist dieser umsatzsteuerpflichtig geworden. Aus diesem Grund nehme ich aktuell eine Migration der Buchungsdaten von Excel in ein Buchhaltungsprogramm vor.

Dabei ergeben sich für mich nun täglich neue Fragen.

Gemäß unseres Satzungszwecks fördern wir die Jugendhilfe und Erziehung durch ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden, sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen.

Im Wesentlichen veranstalten wir jährlich ein Musikfestival, dessen Überschüsse an Fördervereine von Kindergärten, Schulen oder Jugendabteilungen von Sportvereinen gehen. Die wesentlichen Einnahmen werden durch den Verkauf von Eintrittskarten, Verkauf von Speisen und Getränken, Spenden und Sponsoring erzielt.

Sind in unserem Fall sämtliche Einnahmen (mit Ausnahme der Spenden) dem Zweckbetrieb des Vereins zuzuordnen?

Die MwSt weisen wir nur im Zweckbetrieb und im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aus. Diese liegt immer bei 7%?

Im Forum habe ich von einer verkürzten Geldspende gelesen. Das heißt, dass ich den Unternehmen, die eine Sachspende (inkl. schriftlicher Mitteilung über den Wert) machen, die gleiche Spendenquittung wie bei einer Geldspende ausstellen darf? Wir bekommen z.B. Blumenschmuck vom Floristen, oder belegte Brötchen für Helfer vom Supermarkt gespendet.

Wie verbuche ich den Betrag, den wir als Erlös des Festivals an die begünstigte Organisation überweisen?

Herzlichen Dank für die Hilfestellung.

Beste Grüße
Marc

Re: Veranstaltung (Musikfestival)
von: pfeffer ()
Datum: 22.08.2019

Sind in unserem Fall sämtliche Einnahmen (mit Ausnahme der Spenden) dem Zweckbetrieb des Vereins zuzuordnen?

# Das hängt zunächst vom Satzungszweck ab.
Die Eintrittsgelder können in den Zweckbetrieb fallen, nicht aber der Verkauf von Speisen und Getränken und das Sponsoring.

Die MwSt weisen wir nur im Zweckbetrieb und im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aus.

# Das ist richtig

Diese liegt immer bei 7%?

# Nicht für den Verkauf von Getränken, nicht für das Sponsoring und für die Speisen nur nach den üblichen Maßgaben (kein Vor-Ort-Verzehr).


Im Forum habe ich von einer verkürzten Geldspende gelesen. Das heißt, dass ich den Unternehmen, die eine Sachspende (inkl. schriftlicher Mitteilung über den Wert) machen, die gleiche Spendenquittung wie bei einer Geldspende ausstellen darf

# Nein, diese sog. Aufwandspenden gibt es nicht bei Sachspenden.

Wir bekommen z.B. Blumenschmuck vom Floristen, oder belegte Brötchen für Helfer vom Supermarkt gespendet.

# Das sind Sachspenden und keine Geldspenden.

Re: Veranstaltung (Musikfestival)
von: Marc ()
Datum: 23.08.2019

Besten Dank für die Antworten.

# Nicht für den Verkauf von Getränken, nicht für das Sponsoring und für die Speisen nur nach den üblichen Maßgaben (kein Vor-Ort-Verzehr).

> Übliche Maßgaben? Im Wesentlichen handelt es sich um Bratwurst & Co, also Speisen, die vor Ort verzehrt werden. Bedeutet demnach 16% MwSt?


Bleibt noch die folgende Frage offen:

Wie verbuche ich den Betrag, den wir als Erlös des Festivals an die begünstigte Organisation überweisen?
Benötige ich eine Rechnung der Organisation, oder reicht ein interner Beleg mit Verwendungszweck, um die Buchung in den Unterlagen zu dokumentieren?

Re: Veranstaltung (Musikfestival)
von: pfeffer ()
Datum: 23.08.2019

> Übliche Maßgaben? Im Wesentlichen handelt es sich um Bratwurst & Co, also Speisen, die vor Ort verzehrt werden. Bedeutet demnach 16% MwSt?

# Ja, aber 19% nicht 16%
Es geht hier um restaurationsähnliche Umsätze im Gegensatzu zu Speisen "zum Mitnehmen".

Wie verbuche ich den Betrag, den wir als Erlös des Festivals an die begünstigte Organisation überweisen?

# Das wäre eine Mittelweitergabe im Rahmen der Satzungszwecke.

Benötige ich eine Rechnung der Organisation, oder reicht ein interner Beleg mit Verwendungszweck, um die Buchung in den Unterlagen zu dokumentieren?

# Eine Rechnung im steuerlichen Sinn wäre das nicht. Es genügt der Nachweis, dass der Empfänger gemeinnützig ist und das Geld dort eingegangen ist. Also z.B.eine Bestätigung des Zahungseingangs plus Kopie des Freistellungsbescheides.

Re: Veranstaltung (Musikfestival)
von: Marc ()
Datum: 24.08.2019

Das wäre eine Mittelweitergabe im Rahmen der Satzungszwecke.

> Diese würde ich dann dem ideellem Bereich zuordnen? Der WB oder ZB zieht in jedem FAll eine USt-pflich mit sich, oder?

Re: Veranstaltung (Musikfestival)
von: pfeffer ()
Datum: 25.08.2019

Diese würde ich dann dem ideellem Bereich zuordnen?

# Ganz richtig.