Veranstaltung (Musikfestival)
von: Marc ()
Datum: 22.08.2019
Hallo!
Seit Frühjahr bin ich Kassierer eines Vereins. Mit 2019 ist dieser umsatzsteuerpflichtig geworden. Aus diesem Grund nehme ich aktuell eine Migration der Buchungsdaten von Excel in ein Buchhaltungsprogramm vor.
Dabei ergeben sich für mich nun täglich neue Fragen.
Gemäß unseres Satzungszwecks fördern wir die Jugendhilfe und Erziehung durch ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden, sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen.
Im Wesentlichen veranstalten wir jährlich ein Musikfestival, dessen Überschüsse an Fördervereine von Kindergärten, Schulen oder Jugendabteilungen von Sportvereinen gehen. Die wesentlichen Einnahmen werden durch den Verkauf von Eintrittskarten, Verkauf von Speisen und Getränken, Spenden und Sponsoring erzielt.
Sind in unserem Fall sämtliche Einnahmen (mit Ausnahme der Spenden) dem Zweckbetrieb des Vereins zuzuordnen?
Die MwSt weisen wir nur im Zweckbetrieb und im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aus. Diese liegt immer bei 7%?
Im Forum habe ich von einer verkürzten Geldspende gelesen. Das heißt, dass ich den Unternehmen, die eine Sachspende (inkl. schriftlicher Mitteilung über den Wert) machen, die gleiche Spendenquittung wie bei einer Geldspende ausstellen darf? Wir bekommen z.B. Blumenschmuck vom Floristen, oder belegte Brötchen für Helfer vom Supermarkt gespendet.
Wie verbuche ich den Betrag, den wir als Erlös des Festivals an die begünstigte Organisation überweisen?
Herzlichen Dank für die Hilfestellung.
Beste Grüße
Marc