Re: Aufwandsentschädigung
von: pfeffer ()
Datum: 02.07.2019
Schenken ist nicht so optimal, weil es hier enge Grenzen gibt.
Als Vergütung kann er bis zu 2.400 Euro im Jahr (Übungsleiterfreibetrag) abgabenfrei bekommen.
Sie müssen aber klären, ob er den Freibetrag nicht schon anderweitig nutzt.