Re: Besteuerung von Wertmarken
von: WPLPHSS ()
Datum: 10.06.2019
pfeffer schrieb:
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> 1) Wie werden diese Wertmarken (Stückwert 1,40 €)
> steuerlich (Umsatz- und Körperschaftssteuer)
> verbucht?
>
> # Das sind, vermute ich, Verzehrbons?
Ja.
Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.
> Die werden steuerlich genauso behandelt wie das
> Honorar. Umsatzsteuerlich handelt es sich um einen
> tauschähnlichem Umsatz. Es müssen aber nur die
> eingelösten Marken berücksichtigt werden.
Also nur relevant bei der Körperschaftssteuerberechnung
Honorar 1.000 €
Wertmarken 420 €
Umsatzsteuer fällt nicht an.
Richtig?
> 2) Verdiente Vereinsmitglieder und
> Vorstandskollegen wurden ein paar Runden Getränke
> auf Vereinskosten ausgegeben (ca. 200 €, wenn
> diese Getränke normal gekauft worden wären). Hat
> das Auswirkungen auf die Umsatzsteuer?
>
> # Das sind "Aufmerksamkeiten", die "überwiegend
> durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers
> veranlasst" sind. Das sind keine steuerbaren
> Umsätze.
Sollte ich darauf hinweisen, damit das Finanzamt einen besseren Überblcik bekommt. Aber die 200 € dürften bei einen Bruttoumsatz von ca. 20.000 € nicht großartig ins Gewicht fallen.