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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Besteuerung von Wertmarken
von: WPLPHSS ()
Datum: 10.06.2019

Wir sind ein nicht gemeinnütziger Schützenverein.

1) In dem Vertrag mit einer Blaskapelle wurde neben der Zahlung des Honrars (1000 € brutto ohne MWSt-Ausweisung, § 19 UStG) auch die Übergabe von 300 Wertmarken vereinbart. Wie werden diese Wertmarken (Stückwert 1,40 €) steuerlich (Umsatz- und Körperschaftssteuer) verbucht?

2) Verdiente Vereinsmitglieder und Vorstandskollegen wurden ein paar Runden Getränke auf Vereinskosten ausgegeben (ca. 200 €, wenn diese Getränke normal gekauft worden wären). Hat das Auswirkungen auf die Umsatzsteuer? Die Runden müsste ich doch in irgendeiner Art und Weise für die Nachvollziehbarkeit einer evtl. Prüfung durch das Finanzamt erwähnen.

Re: Besteuerung von Wertmarken
von: pfeffer ()
Datum: 10.06.2019

1) Wie werden diese Wertmarken (Stückwert 1,40 €) steuerlich (Umsatz- und Körperschaftssteuer) verbucht?

# Das sind, vermute ich, Verzehrbons?
Die werden steuerlich genauso behandelt wie das Honorar. Umsatzsteuerlich handelt es sich um einen tauschähnlichem Umsatz. Es müssen aber nur die eingelösten Marken berücksichtigt werden.


2) Verdiente Vereinsmitglieder und Vorstandskollegen wurden ein paar Runden Getränke auf Vereinskosten ausgegeben (ca. 200 €, wenn diese Getränke normal gekauft worden wären). Hat das Auswirkungen auf die Umsatzsteuer?

# Das sind "Aufmerksamkeiten", die "überwiegend durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers veranlasst" sind. Das sind keine steuerbaren Umsätze.

Re: Besteuerung von Wertmarken
von: WPLPHSS ()
Datum: 10.06.2019

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> 1) Wie werden diese Wertmarken (Stückwert 1,40 €)
> steuerlich (Umsatz- und Körperschaftssteuer)
> verbucht?
>
> # Das sind, vermute ich, Verzehrbons?

Ja.

Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.


> Die werden steuerlich genauso behandelt wie das
> Honorar. Umsatzsteuerlich handelt es sich um einen
> tauschähnlichem Umsatz. Es müssen aber nur die
> eingelösten Marken berücksichtigt werden.

Also nur relevant bei der Körperschaftssteuerberechnung
Honorar 1.000 €
Wertmarken 420 €

Umsatzsteuer fällt nicht an.
Richtig?

> 2) Verdiente Vereinsmitglieder und
> Vorstandskollegen wurden ein paar Runden Getränke
> auf Vereinskosten ausgegeben (ca. 200 €, wenn
> diese Getränke normal gekauft worden wären). Hat
> das Auswirkungen auf die Umsatzsteuer?
>
> # Das sind "Aufmerksamkeiten", die "überwiegend
> durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers
> veranlasst" sind. Das sind keine steuerbaren
> Umsätze.

Sollte ich darauf hinweisen, damit das Finanzamt einen besseren Überblcik bekommt. Aber die 200 € dürften bei einen Bruttoumsatz von ca. 20.000 € nicht großartig ins Gewicht fallen.

Re: Besteuerung von Wertmarken
von: pfeffer ()
Datum: 10.06.2019

Also nur relevant bei der Körperschaftssteuerberechnung
Honorar 1.000 €
Wertmarken 420 €

Umsatzsteuer fällt nicht an.
Richtig?

# Wenn die Kleinunternehmerregelung greift, gilt natürlich das Gleiche wie für das Honorar.


Sollte ich darauf hinweisen, damit das Finanzamt einen besseren Überblcik bekommt. Aber die 200 € dürften bei einen Bruttoumsatz von ca. 20.000 € nicht großartig ins Gewicht fallen.

# Auch die Aufmerksamkeiten werden ja erfasst, d.h. die Kosten dafür werden als "Kosten der Mitgliederpflege gebucht".

Re: Besteuerung von Wertmarken
von: WPLPHSS ()
Datum: 10.06.2019

Die Rechnung von der Blaskapelle beinhaltet keine MWSt. Die Wertmarken unterliegen daher der Kleinunternehmerregelung? Richtig?

Ansonsten (wenn kein § 19 UStG vorliegt) müssten wir 420 EUR mit Umsatzsteuer belegen, obwohl wir überhaupt keine Einnahme diesbezüglich haben?



Edited 2 time(s). Last edit at 10.06.2019 by WPLPHSS.

Re: Besteuerung von Wertmarken
von: pfeffer ()
Datum: 11.06.2019

Die Rechnung von der Blaskapelle beinhaltet keine MWSt. Die Wertmarken unterliegen daher der Kleinunternehmerregelung? Richtig?

# Wie die Kapelle umsatzsteuerlich eingeordnet ist, spielt hier keine Rolle. Es geht nicht darum. ob an Ihren Verein Umsatzsteuer berechnet werden darf oder muss, sondern ob Ihr Verein sie berechnen muss.
Natürlich ist ein Vorsteuerabzug nur möglich, wenn die Umsatzsteuer ausgewiesen ist.

Re: Besteuerung von Wertmarken
von: WPLPHSS ()
Datum: 11.06.2019

WPLPHSS schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Rechnung von der Blaskapelle beinhaltet keine
> MWSt. Die Wertmarken unterliegen daher der
> Kleinunternehmerregelung? Richtig?
>
> Ansonsten (wenn kein § 19 UStG vorliegt) müssten
> wir 420 EUR mit Umsatzsteuer belegen, obwohl wir
> überhaupt keine Einnahme diesbezüglich haben?

Ich möchte mich klarer ausdrücken:

Die Rechnung der Blaskapelle buche ich bzgl. Körperschaftssteuer später in die EÜR Zeile 26.

Die Wertmarken werden mit USt belegt, da wir USt zahlen und abführen müssen. In der EÜR wird der Betrag in Zeile 14 (umsatzpflichtige Betriebseinnahmen) gebucht?

Re: Besteuerung von Wertmarken
von: pfeffer ()
Datum: 11.06.2019

Die Wertmarken werden mit USt belegt, da wir USt zahlen und abführen müssen. In der EÜR wird der Betrag in Zeile 14 (umsatzpflichtige Betriebseinnahmen) gebucht?

# Aber die Wertmarken sind doch kein Ausgangsumsatz, sondern eine Vergütung an die Kapelle.
Sie verkaufen Sie ja nicht an die Kapelle.