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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
wirtschaftlich Berechtige Vereinskonto/ Geldwäschegesetz
von: Daggi ()
Datum: 29.05.2019

Hallo,

ich (Kassenwart) wurde von unserer Bank aufgefordert, gemäß Geldwäschegesetz Formulare zu den wirtschaftlich Berechtigten auszufüllen.
Im geschäftsführenden alleinvertretungsberechtigten Vorstand sind wir die Vorsitzende, der Stellv. und die Kassenwartin. Auf das Konto haben nur die Kassenwartin und die Vorsitzende Zugriff (bei der Bank eingetragen).

Wir sind ein kleiner eingetragener Sportverein mit 24 Mitgliedern.

1. In dem Formular der Bank (Erfassungsbogen B) soll ich nun die wirtschaftlich Berechtigten reinschreiben mit der persönlichen Steueridentifikationsnummer. Das finde ich zu persönlich. Wozu braucht die Bank meine persönliche Steuer-ID-Nummer?

2. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die wirtschaftlich Berechtigten die Drei im geschäftsführenden Vorstand sind? Oder nur Zwei, die Zugriff auf das Konto haben?

3. Würde es reichen, wenn ich Satzung, Protokoll der MV, wo der Vorstand gewählt wurde und ein Organigramm beilege?

4. Eine Mitgliederliste würde ich aus Datenschutzgründen nicht beilegen. Oder?

Es wäre sehr schön, wenn es Erfahrungen dazu oder Hinweise geben würde. Danke vielmals.
Daggi

Re: wirtschaftlich Berechtige Vereinskonto/ Geldwäschegesetz
von: Baukontor ()
Datum: 14.06.2019

Alle die Kontenzugriff haben sind wirtschaftlich berichtigt. Laut Aussage von meinem Steuerberater.