Re: Steuerformulare
von: YanikAk ()
Datum: 25.04.2019
Hallo Herr Pfeffer,
folgende Information habe ich auf Elster.de und der Anleitung für die KSt1 gefunden, das wiederspricht zu Ihrer Angabe für den Fall b)
im Fall b ist der Gewerbeertrag kleiner als 5.000 Euro.
Verpflichtung zur Übermittlung der Anlagen GK und ZVE sowie der Gewerbesteuererklärung
Bei Vorliegen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, deren Einnahmen insgesamt mehr als 35000 Euro im Veranlagungszeitraum betragen und deren Gewinne insgesamt den Freibetrag nach § 24 KStG beziehungsweise § 11 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 GewStG (5000 Euro) übersteigen, besteht die Verpflichtung zur Übermittlung der Anlage GK und ZVE sowie der Gewerbesteuererklärung.
mfg