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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuerformulare
von: YanikAk ()
Datum: 24.04.2019

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

welche Steuerformulare mit welchen Anlagen müssen in folgen den Fällen abgegeben werden für die Steuererklärung 2018?

Gemeinnütziger Verein

Einnahmen

Zweckberieb Vermögensverwaltung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
a) 20.000 16.000 30.000
b) 20.000 16.000 36.000 Gewerbeertrag kleiner 5.000 Euro
c) 20.000 16.000 36.000 Gewerbeertrag größer 5.000 Euro

vielen Dank vorab

mfg
Akin Yanik

Re: Steuerformulare
von: pfeffer ()
Datum: 25.04.2019

Im ersten Jahr:
- Körperschaftsteuererklärung KSt 1 (Hauptformular) mit der
- Anlage Gem

In den anderen beiden außerdem:
- Anlage GK (Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
- Anlage ZVS (Ermittlung des zu versteuernden Einkommens); hier müssen aber i. d. R. aber keine weitren Angaben gemacht werden.
- Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
- Anlage EÜR

Re: Steuerformulare
von: YanikAk ()
Datum: 25.04.2019

Hallo Herr Pfeffer,

die Anlage ZVS habe ich nicht gefunden meinen Sie die Anlage ZVE

Re: Steuerformulare
von: pfeffer ()
Datum: 25.04.2019

Ja, das war ein Tippfehler.

Re: Steuerformulare
von: YanikAk ()
Datum: 25.04.2019

Hallo Herr Pfeffer,

folgende Information habe ich auf Elster.de und der Anleitung für die KSt1 gefunden, das wiederspricht zu Ihrer Angabe für den Fall b)
im Fall b ist der Gewerbeertrag kleiner als 5.000 Euro.

Verpflichtung zur Übermittlung der Anlagen GK und ZVE sowie der Gewerbesteuererklärung

Bei Vorliegen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, deren Einnahmen insgesamt mehr als 35000 Euro im Veranlagungszeitraum betragen und deren Gewinne insgesamt den Freibetrag nach § 24 KStG beziehungsweise § 11 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 GewStG (5000 Euro) übersteigen, besteht die Verpflichtung zur Übermittlung der Anlage GK und ZVE sowie der Gewerbesteuererklärung.


mfg