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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Quittungen ausstellen
von: Quittung ()
Datum: 18.04.2019

Hallo,

wir sind ein gemeinnütziger Sport Verein und organisieren jedes Jahr eine Trainingswoche.
Wir haben jetzt den Fall dass ein Mitglied kurzfristig storniert hat. Wir erheben Stornierungsgebühren um die anfallenden (fixen) Reisekosten weiterhin decken zu können. Das Mitglied ist mit den Stornogebühren einverstanden möchte aber eine Quittung dafür.

Wir hatten diesen Fall noch nicht.

Können wir eine Quittung ausstellen? Auf was müssen wir achten? Die Quittungsvordrucke die ich im Netz finden konnte haben ein Feld für MwSt. Was muss hier angegeben werden bei einem gemeinnütziger Verein?

Danke vorab!

Re: Quittungen ausstellen
von: pfeffer ()
Datum: 18.04.2019

Sie können naturlich eine Quittung ausstellen.
Die Mehrwertsteuer ist keine Thema, weil die Veranstaltung nach § 4 Nr. 22b UStG steuerbefreit ist.
Im Übrigen muss die Mehrwertstuer gegenüber Endverbrauchern ohnehin nicht ausgewiesen werden.