Re: Quittungen ausstellen
von: pfeffer ()
Datum: 18.04.2019
Sie können naturlich eine Quittung ausstellen.
Die Mehrwertsteuer ist keine Thema, weil die Veranstaltung nach § 4 Nr. 22b UStG steuerbefreit ist.
Im Übrigen muss die Mehrwertstuer gegenüber Endverbrauchern ohnehin nicht ausgewiesen werden.