Re: Wahl
von: pfeffer ()
Datum: 03.04.2019
1. Der Versammlungsleiter soll auch Wahlleiter sein. Muss darüber abgestimmt werden?
# Nein, aber Einwände aus dem Mitgliederkreis sollten berücksichtigt werden (Abstimmung). Man kann die Versammlung ja vorher fragen, ob es Einwände gibt.
2. Agiert er auch in dem Moment als Wahlleiter, wenn es um die Abstimmung zu seinem Posten geht?
# Grundsätzlich ist das nicht verboten, aber je nach Wahlverfahren nicht optimal. Auch hierüber kann man die Versammlung entscheiden lassen.
3. Laut Satzung werden der Vorstand und die Revisoren gewählt. Können die restlichen Posten, wie Beisitzer mit Funktion der Aufbaustundenorganisation) und Stromverbrauchsableser vom Vorstand bestimmt, oder nur vorgeschlagen und um Einverständnis gebeten, bzw, abgestimmt werden.
# Das muss sich aus der Satzung ergeben; wenn nicht, entscheidet die Versammlung.