Nicht beschlussfähige Mitgliederversammlung
von: smnfry ()
Datum: 01.04.2019
Liebes Forum,
bei der Vorbereitung der Steuererklärung für einen sehr kleinen Förderverein (nur alle 3 Jahre KSt+Gem) ist uns aufgefallen, dass die Mitgliederversammlung im Jahr 2016 aufgrund der geringen Anzahl der anwesenden Personen entsprechend der Satzung nicht beschlussfähig war. Dies wurde im Protokoll vermerkt und die Versammlung daraufhin abgebrochen. Es standen keine Wahlen an und es wurden keine Beschlüsse getroffen.
Allerdings wurde auch kein erneuter Versuch unternommen, eine weitere Versammlung einzuberufen. Die Satzung verlangt dies aber auch nicht und es gab auch keinen Antrag hierzu aus der Reihe der Mitglieder.
Hätte eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden müssen? Oder passt das auch so? Es geht mir nur darum, dass das Vorgehen (hoffentlich) nicht irgendwie gemeinnützigkeitsschädlich rüberkommt...
Viele Grüße
Simon