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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung Vorstandssitzung
von: Lukas ()
Datum: 30.03.2019

Hallo,

mit welcher Frist muss ein Verein zur Vorstandssitzung laden? In unserer Satzung steht nur, dass zur MV eine Frist von 2 Wochen vorgesehen ist, für die Vorstandssitzung ist nichts geregelt. Sind das dann auch automatisch 2 Wochen?

Beste Grüße.

Re: Einladung Vorstandssitzung
von: pfeffer ()
Datum: 01.04.2019

Ja, nach dem BGB gelten für die Vorstandssitzung die gleichen Regelungen wie für die MV.