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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wann gilt die Unzeit und wann nicht?
von: blindzero ()
Datum: 20.03.2019

Hallo zusammen,

wir haben folgende Situation in unserem (nicht (!) eingetragenen) Verein:
- es gibt laut Satzung 3-6 Vorstände, aktuell sind es 5
- die Vorstände sind aus den Mitgliedern zu bestimmen
- sie werden für 1 Jahr gewählt

Ab 1. September kommt es zu der Situation das alle 5 Vorstände aufgrund Satzungs- & Vertragsbeschränkungen bei den Mitgliedern keine Mitglieder mehr sein werden.
Ab 13.09. wäre auch die Jahresdauer der Wahl vorüber.

Nun findet sich niemand neues, der die Vorstandsposten übernehmen will, es gibt aber Mitglieder, die sagen, wir dürften aufgrund "Unzeit" so nicht ausscheiden.

Meiner Meinung ist dies nicht der Fall, da
- es sich nicht um einen aktiven Rücktritt handelt
- die Mitglieder mehrfach per Versammlung (seit 09/2018) auf die drohende Situation hingewiesen wurden.
Nach meiner Meinung wäre der Verein ab 1.9.2019 eigentlich handlungsunfähig, spätestens aber ab 13.9.


Hat hier jemand Erfahrung damit?
Wie sieht es aus, wenn sich kein Vorstand findet?
Eine Bestellung eines Not-Vorstands ist auch schwierig, da wir kein e.V. sind...?

Viele Grüße & Danke,
M.

Re: Wann gilt die Unzeit und wann nicht?
von: pfeffer ()
Datum: 21.03.2019

Wie sieht denn die Satzungsregelung zu dieser Beendigung der Mitgliedschaft aus?
Grundsätzlich müssen Vorstände keine Mitglieder sein, wenn die Satzung das nicht verlangt.

Wenn das Amt regulär endet, gilt die Unzeitregelung natürlich nicht. Das Gleiche gilt, wenn der Vorstand rechtzeitig eine MV zur Neuwahl einberuft. Dass sich keine Kandidaten finden, kann natürlich nicht zu Lasten des amtierenden Vorstands gehen.