Einsortierung Dienstleistungsauftrag
von: SSchmidt ()
Datum: 04.02.2019
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
wir sind ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Derzeit sind wir am Prüfen, ob wir einen Dienstleistungsauftrag annehmen dürfen. Im Einzelnen würde das folgendes bedeuten:
Wir würden pro Jahr eine bestimmte Summe bekommen, um damit eine Person in Teilzeit einzustellen, die u. a. Veranstaltungen (teils im Vereinszweck) machen soll. Die Tätigkeiten der Person sind in dem Dienstleistungsauftrag genau definiert.
In welchen Vereinsbereich ist nun die Summe (Einnahmen und Ausgaben) einzusortieren? Bzw. ist ein derartiger Auftrag schädlich für die Gemeinnützigkeit?
Herzlichen Dank im Voraus und mit besten Grüßen
S. Schmidt