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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einsortierung Dienstleistungsauftrag
von: SSchmidt ()
Datum: 04.02.2019

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

wir sind ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Derzeit sind wir am Prüfen, ob wir einen Dienstleistungsauftrag annehmen dürfen. Im Einzelnen würde das folgendes bedeuten:

Wir würden pro Jahr eine bestimmte Summe bekommen, um damit eine Person in Teilzeit einzustellen, die u. a. Veranstaltungen (teils im Vereinszweck) machen soll. Die Tätigkeiten der Person sind in dem Dienstleistungsauftrag genau definiert.

In welchen Vereinsbereich ist nun die Summe (Einnahmen und Ausgaben) einzusortieren? Bzw. ist ein derartiger Auftrag schädlich für die Gemeinnützigkeit?

Herzlichen Dank im Voraus und mit besten Grüßen

S. Schmidt

Re: Einsortierung Dienstleistungsauftrag
von: W. Pfeffer ()
Datum: 05.02.2019

Wenn sich die Tätigkeiten im Rahmen des Vereinszwecks bewegt, wäre eine Zuordnung zum Zweckbetrieb denkbar. Da ließe sich aber nur mit genaueren Angaben zum Vereinszweck und der Art der Leistung konkret bewerten.