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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Verwaltungssitz-Adresse in der Satzung nicht mehr nutzbar
von: Heinzelmaennchen ()
Datum: 30.01.2019

Hi,

wir haben folgendes Problem:

Als wir unseren Verein letztes Jahr gegründet haben wurde der Verwaltungssitz auf die Adresse eines Vorstandsmitgliedes gelegt und in der Satzung festgehalten.

Nun ist dieser Vorstand zurückgetreten - er will nichts mehr mit dem Verein zu tun haben.
Laut einigen Beiträgen im Netz ist für eine Änderung des Verwaltungssitzes in unserem Falle ja eine Satungsänderung nötig.

Wir haben ja die Pflicht postialisch erreichbar zu sein auch bis zur nächsten MV bei der erst eine Satzungsänderung bezüglich des Verwaltungssitzes erfolgen kann. Können wir nun einen vorrübergehenden Verwaltungssitz auch ohne Beschluss der MV bis zur nächsten MV angeben (auch im Vereinsregister) damit wir auch wirklich erreichbar bleiben? Oder ist eine Satzungsänderung nicht zwingend nötig auch wenn der alte Verwaltungssitz in dieser genannt wird?

Vielen Dank im vorraus

Re: Verwaltungssitz-Adresse in der Satzung nicht mehr nutzbar
von: pfeffer ()
Datum: 30.01.2019

Das geht nicht ohne Satzungsänderung.
Wie wäre es bis dahin mit einem Nachsendeantrag?

Re: Verwaltungssitz-Adresse in der Satzung nicht mehr nutzbar
von: Heinzelmaennchen ()
Datum: 30.01.2019

Der Nachsendeantrag würde die Mitarbeit des ausgeschiedenen Vorstandes erfordern laut Post - und da liegt ja das Problem

Re: Verwaltungssitz-Adresse in der Satzung nicht mehr nutzbar
von: pfeffer ()
Datum: 30.01.2019

Aber doch nur, wenn die Post an den Vorstand privat geht. Sie müsste aber an den Verein und nur zu Händen des Vorstandsmitlglieds gehen.