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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nicht-öffentliches Vereinsfest mit geladenen Gästen
von: ds ()
Datum: 05.01.2019

Hallo zusammen,

wir sind ein Verein mit europäischer Ausrichtung, d.h. in vielen europäischen Städten gibt es Ortsverbände. Es hat Tradition, dass ein neu gewählter Vorstand die Mitglieder der umliegenden Ortsverbände und manchmal auch andere Vereine in derselben Stadt zu einer Einweihungsfeier auf Vereinskosten einlädt.

Unsicher sind wir uns dabei, inwiefern das die Regelung für Zuwendungen an die Mitglieder betrifft, die pro Kopf und Jahr den Mitgliedsbeitrag (der bei uns auch unter 40 Euro liegt) nicht überschreiten dürfen.

Zum einen: Wie berechnen sich die Gesamtkosten? Zählt die Miete für die Örtlichkeit schon als Zuwendung an die Mitglieder, oder müssen nur Essen und Getränke als solche betrachtet werden?

Zum anderen: Sagen wir, es nehmen 30 Vereinsmitglieder sowie 20 Gäste aus umliegenden Städten teil, und die Gesamtkosten betragen 50 Euro. Wird die Zuwendung pro Mitglied dann als 500 / 30 = 17 Euro oder 500 / (30 + 20) = 10 Euro berechnet?

Vielen Dank im Voraus.

Re: Nicht-öffentliches Vereinsfest mit geladenen Gästen
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2019

"Annehmlichkeiten im Rahmen der Mitgliederpflege", wären das ja nur bei den eigenen Mitgliedern. Ansonsten Bewirtungs- und Repräsentationskosten. Es geht ja i.w.S. um "geschäftliche" Kontakte.
Also gilt die Annehmlichkeitengrenze nicht für die Externen. Hier sind es Bewirtungskosten und da werden i.d.R. Beträge bis 100 Euro akzeptiert.