Re: Vorlage für Verpflichtung auf Vertraulichkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.06.2018
Unsere Angestellten erfahren ja durch oder über die Kinder einiges, ihre Erkrankungen, Sozialverhalten zu Hause etc.
# Es geht hier nicht darum, was die Mitarbeiter erfahren, sondern ob hier Daten erfasst und verarbeitet werden. Das ist ja wohl nicht der Fall.
Eine Verpflichtung auf Vertraulichkeit macht natürlich Sinn, hier liegt aber keine Fragestellung im Sinn der DS-GVO vor.