Re: Rücktritt des 2. Vorsitzenden
von: Daggi ()
Datum: 07.06.2018
Gibt es vielleicht in der Satzung den Passus der Kooption? Dann könnte erstmal jemand eingesetzt werden und der Beschluss folgt später.
Oder geht das gar nicht, weil nur noch einer übrig ist?
Im Übrigen würde ich den Kassenwart mit in den geschäftsführenden Vorstand nehmen, denn der Kassenwart macht ständig geschäftsführende Tätigkeit und auch allein. Sonst dürfte bei euch der Kassenwart gar nicht allein machen.
Ich denke, grundsätzlich sind drei im geschäftsführenden Vorstand besser.