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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt des 2. Vorsitzenden
von: Walter M. ()
Datum: 05.06.2018

Hallo

ich bräuchte eine Auskunft bezüglich folgender Situation:

Unser 2. Vorsitzender ist mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurückgetreten (aufgrund Unstimmmigkeiten im Vorstand). Die nächste Mitgliederversammlung mit Neuwahlen stünde im März nächsten Jahres an. Können wir nun das Amt des 2. Vorsitzenden solange unbesetzt lassen oder müssten wir eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Zur Info: Vorstand nach BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende, wobei jeder alleinvertretungsberechtigt ist.

LG

Re: Rücktritt des 2. Vorsitzenden
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.06.2018

Ein nicht vollständiger Vorstand ist nach herrschender Meinung nicht beschlussfähig. Schon deswegen sollte zeitnah nachgewählt werden.

Re: Rücktritt des 2. Vorsitzenden
von: Daggi ()
Datum: 07.06.2018

Gibt es vielleicht in der Satzung den Passus der Kooption? Dann könnte erstmal jemand eingesetzt werden und der Beschluss folgt später.
Oder geht das gar nicht, weil nur noch einer übrig ist?
Im Übrigen würde ich den Kassenwart mit in den geschäftsführenden Vorstand nehmen, denn der Kassenwart macht ständig geschäftsführende Tätigkeit und auch allein. Sonst dürfte bei euch der Kassenwart gar nicht allein machen.
Ich denke, grundsätzlich sind drei im geschäftsführenden Vorstand besser.