Auch das ist eine hilfreiche Antwort, danke. Status Quo: Lastschrift über den Mitgliedsbeitrag wurde zurückgegeben und die Person ist telefonisch und per E-Mail nicht mehr erreichbar. Damit können wir sie von der Mitgliedsliste streichen? Oder muss erst eine entsprechende Frist vergangen sein?
Gibt es eine feste Frist für die Fälligkeit der Beiträge?
Eine Mahnung kann ja nicht mehr zugestellt werden.
Rechtlich gibt es keine Bedenken. Sollte sich das Mitglied doch noch melden, kann die Streichung im Zweifel rückgängig gemacht werden.