DS-GVO Einwilligungserklärung
von: Dieter. K ()
Datum: 30.05.2018
Hallo, wir sind ein DRK Ortsverein mit über 370 Mitgliedern. 2017 haben wir eine neue Satzung verabschiedet mit einem Paragraphen über Datenschutz. (Vorlage vom Landesdatenschutzbeauftragten). Bei der Einladungen zu unser Mitgliederversammlung habe ich einen dreiseitigen Anhang gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO angehängt. Ich glaube eigentlich habe ich unsere Mitglieder umfassend informiert. Eine Lücke/Frage ist für mich hinsichtlich der Bild-und Videoverwertung im Internet und der Tagespresse. Daher meine Frage, kann ich bei der Mitgliederversammlung zusätzlich zu der Anwesenheitsliste generell eine zweite Unterschrift zur Einwilligung der anwesenden Mitglieder zwecks Verwendung der Bild-und Videodateien als Nachweis bzw Zustimmung zur anlegen?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.