Re: Versammlungsleitung JHV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.03.2018
Wenn die Satzung die Leitung dem Vorstand insgesamt zuweist, entscheidet der Vorstand darüber, wer die Aufgabe übernimmt. Das kann natürlich in einer Geschäftsordnung festgehalten werden, aber die bindet nicht mehr als ein entsprechender Beschluss.