Re: neue Datenschutz-Grundverordnung ab Mai
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.03.2018
Das betrifft dann z. B. die Veröffentlichung von Fotos auf der Homepage.
# Nein, das ist keine Datenschutzrecht und ist auch nicht verändert worden.
Hier geht es um die Rechte am eigenen Bild und das Urheberrecht des Fotografen.
1 Kann man in den Aufnahmeantrag einen Passus einfügen, dass sich das Mitglied mit der Veröffentlichung von Fotos, die auf Veranstaltungen gemacht werden, einverstanden erklärt?
# Ja. Diese Erklärung kann aber widerrufen werden.
2. Muss ich meinen jetzigen Mitgliedern ein Formular vorlegen, das sie unterzeichnen müssen, da wir ja jetzt schon Fotos auf der Homepage haben?
# Nein, aber sie haben das Recht, die Entfernung der Fotos zu verlangen.