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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
neue Datenschutz-Grundverordnung ab Mai
von: Daggi ()
Datum: 24.03.2018

Ich habe eine Frage an die Vereine und wie sie das regeln:
Am 25. Mai tritt die Datenschutz-GrundVO in Kraft.
Das betrifft dann z. B. die Veröffentlichung von Fotos auf der Homepage.

1 Kann man in den Aufnahmeantrag einen Passus einfügen, dass sich das Mitglied mit der Veröffentlichung von Fotos, die auf Veranstaltungen gemacht werden, einverstanden erklärt?

2. Muss ich meinen jetzigen Mitgliedern ein Formular vorlegen, das sie unterzeichnen müssen, da wir ja jetzt schon Fotos auf der Homepage haben?

Vielleicht gibt es ja schon Erfahrungen anderer Vereine, wie man das am Besten macht.

Re: neue Datenschutz-Grundverordnung ab Mai
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.03.2018

Das betrifft dann z. B. die Veröffentlichung von Fotos auf der Homepage.
# Nein, das ist keine Datenschutzrecht und ist auch nicht verändert worden.
Hier geht es um die Rechte am eigenen Bild und das Urheberrecht des Fotografen.

1 Kann man in den Aufnahmeantrag einen Passus einfügen, dass sich das Mitglied mit der Veröffentlichung von Fotos, die auf Veranstaltungen gemacht werden, einverstanden erklärt?
# Ja. Diese Erklärung kann aber widerrufen werden.

2. Muss ich meinen jetzigen Mitgliedern ein Formular vorlegen, das sie unterzeichnen müssen, da wir ja jetzt schon Fotos auf der Homepage haben?
# Nein, aber sie haben das Recht, die Entfernung der Fotos zu verlangen.