Re: nachwirkender Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.03.2018
Sind dann die zurückgetretenen VS-Mitglieder weiterhin im Amt?
# Nein, der Rücktritt wäre auch im Unzeitfall wirksam. Durch die (wenn auch gescheiterte) Neuwahl hat sich das ohnehin erledigt.
Was wären dann weitere Maßnahmen? Bestellung Notvorstand?
# Das wäre in diesem Fall nicht möglich
eine weitere Mitgliederversammlung zwecks Auflösung des Vereins?
# Das wäre nur erforderlich, wenn sich gar kein Vorstand mehr findet.
Satzungsänderung zwecks Verkleinerung/Änderung Vorstand?
# Das wäre sicher die erste Option.