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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
nachwirkender Vorstand
von: Dieter K ()
Datum: 21.03.2018

Frage zur Amtszeit Vorstand.
Vorstandsmitglieder (BGB) sind zur Unzeit zurückgetreten.
Lt. Satzung sind diese Personen bis zur Neuwahl im Amt.
Auf der Mitgliederversammlung konnten diese Vorstandsposten durch Neuwahl nicht wieder besetzt werden.
Sind dann die zurückgetretenen VS-Mitglieder weiterhin im Amt?

Was wären dann weitere Maßnahmen? Bestellung Notvorstand? eine weitere Mitgliederversammlung zwecks Auflösung des Vereins? Satzungsänderung zwecks Verkleinerung/Änderung Vorstand?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Dieter K.

Re: nachwirkender Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.03.2018

Sind dann die zurückgetretenen VS-Mitglieder weiterhin im Amt?
# Nein, der Rücktritt wäre auch im Unzeitfall wirksam. Durch die (wenn auch gescheiterte) Neuwahl hat sich das ohnehin erledigt.

Was wären dann weitere Maßnahmen? Bestellung Notvorstand?
# Das wäre in diesem Fall nicht möglich

eine weitere Mitgliederversammlung zwecks Auflösung des Vereins?
# Das wäre nur erforderlich, wenn sich gar kein Vorstand mehr findet.

Satzungsänderung zwecks Verkleinerung/Änderung Vorstand?
# Das wäre sicher die erste Option.