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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kommisarische Besetzung des Vorstandes
von: Jana B. ()
Datum: 28.01.2018

Mit Interesse habe ich Ihre Beiträge gelesen. Leider findet sich für meine Frage, keine Antwort darunter. Deshalb versuche ich es auf diesem Weg, und hoffe tiefst auf eine Antwort. Vielen Dank schon mal vorab!
1)Unser Vorstand besteht aus drei Personen, wovon jeweils 2 den Verein nach außen vertreten. NUn ist allerdings der 1. Vorsitzende zurück getreten und unsere Satzung sieht vor:
" Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, überträgt der Gesamtvorstand einem seiner Mitglieder die Funktion des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes bis zur Durchführung einer Ersatzwahl für die restliche Amtsdauer"
2) Es ist zu erwarten, dass sich kein 1. Vors findet und auch die weiteren Posten im VOrstand nicht besetzt sind. Für den Fall, dass sich keiner findet, ist in der Satzung nichts geregelt.

Meine Fragen sind:
1)Entspricht dies der Zustimmuung eines kommisarischen Übernahme des Amtes? Muss dafür eine MV einberufen werden? Wenn sich ein Mitglied findet, muss dies dem Vereinsregister mitgeteilt werden? Die verbleibene AMtszeit wären nur noch 2 Monate und eine MV ist bereits geplant.
2)Können die Posten (um einen Notvorstand zu verhindern) dennoch ihre Fkt kommisarisch weiter führen, wenn die MV dies beschließt?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Re: Kommisarische Besetzung des Vorstandes
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.01.2018

1)Entspricht dies der Zustimmuung eines kommisarischen Übernahme des Amtes?

#Ja, aber fraglich ist, ob das zugleich eine Verkleinerung des Vorstands bedeutet.
Was sagt die Satzung zu Größe des Vorstandes? Gibt es einen erweiterten Vorstand?


Muss dafür eine MV einberufen werden?

# Für das Nachrücken ins Vorsitzendenamt nicht. Wenn sich aber aus dem Vorstand niemand findet, kann eine neues Vorstandsmitglied nur durch die MV bestellt werden.


Wenn sich ein Mitglied findet, muss dies dem Vereinsregister mitgeteilt werden?

# Das hängt von der Satzungsregelung zur Zusammensetzung und Größe des Vorstandes ab


Die verbleibene AMtszeit wären nur noch 2 Monate und eine MV ist bereits geplant.
2)Können die Posten (um einen Notvorstand zu verhindern) dennoch ihre Fkt kommisarisch weiter führen, wenn die MV dies beschließt?

# Nach herrschender Auffassung ist ein nicht völlständiger Vorstand nicht beschlussfähig. Die Satzung könnte das aber anders regeln. Auch hier käme es also auf die Satzungsregelungen an.