Re: Vereinsauto für Trainerin
von: wavvd2015 ()
Datum: 26.01.2018
Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Grundsätzlich ja, wie bei Unternehmen auch kann
> bei Gemeinnützigen ein Fahrzeug betrieblich
> genutzt werden.
> Probleme können nur auftauchen, wenn das Fahrzeug
> so nur sehr gering ausgelastet wird. Dann kann die
> Frage auftauchen, ob das nicht eine
> Mittelfehlverwendung ist.
Hallo,
vielen Dank für die Rückantwort. Eine Mittelfehlverwendung wird es bestimmt nicht sein. Wir würden sonst keine Trainerin finden. Die Trainerin übernimmt den Kraftstoff dafür.
Reicht es als Verein, wenn wir in unserer einfachen Einnahmen- und Ausgabenabrechnung den monatlichen Abzahlungsbetrag erfassen?