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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Datenschutz
von: boernie53 ()
Datum: 10.01.2018

Hallo, ich habe gerade den Newsletter über Datenschutz gelesen. Verstehe es richtig so:
Um weiteren Schaden für den Verein abzuwenden, könnte ich jetzt einen Schadensverursacher namentlich am "Schwarzen Brett" nennen.
Will ich aber nur eine Rüge verteilen, benenne ich nur die Parzellennummer des Pächters. Mindestens die Hälfte des Vereins weiß aber, wer gemeint ist.
Will ich jemanden loben, kann ich auch den Namen desjenigen nennen, wenn er damit einverstanden ist. Ansonsten Parzellennummer.
Muss ich jetzt für jedes Vereinsmitglied, ein von ihm unterschriebenes Datenblatt anlegen, weil ich ihn verwalte, oder gehört diese namentliche Verwaltung zu den Selbstverständlichkeiten eines Vereins.

Danke für die Antworten,
boernie53

Re: Datenschutz
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.01.2018

Zunächst verstehe ich nicht, warum die öffentliche Nennung der Schadensabwehr dienen soll.

Ein solches An-den-Pranger-Stellen ist aus datenschutzrechtlicher Sicht sehr bedenklich.
Wenn die Parzellennummer dem Namen zugeordnet werden kann, gilt das auch für deren Nennung.

Ich würde wenigsten die Mitglieder befragen, wie verfahren werden soll. Es kann dann ja jeder widersprechen.