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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Miegliedsbeiträge
von: AnnaXY ()
Datum: 08.05.2017

Hallo,

eine kurze Frage:
Wenn in der Satzung steht, dass die Mitgliedsbeiträge von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden, muss dann in jeder ordentlichen Miegliederversammlung über die Mitgliedsbeiträge neu entschieden werden (auch wenn der Vorstand eine Änderung der Beiträge nicht für erforderlich hält und auch kein Mitglied einen entsprechenden Antrag gestellt hat).

Re: Miegliedsbeiträge
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.05.2017

Nein, der beschlossene Beitrag gilt solange, bis neu beschlossen wird.
Den Antrag dazu kann jedes Mitglied stellen.

Re: Miegliedsbeiträge
von: AnnaXY ()
Datum: 09.05.2017

Vielen Dank! Dann werden wir uns diesen Tagesordnungspunkt in der nächsten Mitgliederversammlung sparen...