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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gefährdung Gemeinnützigkeit
von: Petra ()
Datum: 05.05.2017

Ich bin gerade sehr verunsichert und hoffe das mir hier geholfen werden kann. Wir sind noch ein sehr junger Verein der sich derzeit noch in Kinderschuhen befindet.
Für die Sicherstellung unserer Vereinszwecke habe ich als Vorstandsvorsitzende Ausgaben getätigt die für die Ausübung unserer Vereinsarbeit nötig waren. ( Material, Porto, Geräte ) Alle vorgenommenen Ausgaben habe ich vorab mit unserem Kassenwart begespochen. Nun wurde uns gesagt, dass wir diese Ausgaben vorab immer in Vorstandssitzungen beschließen müssen. Und diese auch protokollarisch festhalten müssen, da wir sonst ggf. unsere Gemeinnützigkeit gefährden. Laut unserer Satzung sind immer 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Daher sind wir davon ausgegangen das eine Beratung zu den Ausgaben zwischen dem Kassenwart und mir bzw den stellv. Vorstandsvorsitzenden vollkommen ausreicht. Ist es tatsächlich notwenig für immer wieder anfallende Kosten eine Vorstandsitzung einzuberufen?

Re: Gefährdung Gemeinnützigkeit
von: Hardy ()
Datum: 05.05.2017

Hallo,
für Ausgaben Briefe, Porto etc. zieht man als Grundlage den § 670 BGB hinzu. Da braucht man nicht den gesamten Vorstand zur Bestätigung.
Wenn es um teure Geräte, wie PC, Drucker o.ä. geht, dann erarbeitet eine detaillierte Finanzordnung, die u.a. regelt wie hoch die Ausgaben durch Vors., stv.Vors. und Kassenwart sein darf, ohne dass das einer Vorstandsitzung bedarf. Allerdings möchte aber diese Finanzordnung in der Satzung sich wiederfinden.
Die Finanzordnung oder auch einen Jahreshaushaltplan in einer MV beschließen.
So wäre die Gemeinnützigkeit nicht in Gefahr.

Hardy

Re: Gefährdung Gemeinnützigkeit
von: Petra ()
Datum: 05.05.2017

Lieben Dank für die schnelle Antwort! Wie verhält es sich mit bereits getätigten Ausgaben. Bisher haben wir keine Finanzordnung. Es geht explizit darum das sich unsere Schriftführerin bei Entscheidungen benachteiligt sieht. Laut ihrer Aussage sind Ausgaben mit dem gesamten Vorstand abzustimmen im Rahmen von Vorstandssitzungen.

Re: Gefährdung Gemeinnützigkeit
von: Hardy ()
Datum: 05.05.2017

Verschaff Dir mal die Schrift "Der eingetragene Verein" von Sauter/Schweyer/Waldner aus dem Verlag C.H.Beck.
Wenn aus der Vergangenheit die Belege für Ausgaben so vorhanden sind wie für Einnahmen ist doch das doch o.k.
Und die Schriftführerin muss ja sicher auch die Protokolle der VS-Sitzungen machen. Da möchte man sie auch zu den Finanzfragen informieren.
Hast Du Dich noch nie mit der Jahreshaushaltplan befasst?
Ggf. geh mal z.B. über Google auf Suche "Vereinsordnungen bei Vereinslupe" oder hier oben über die Suchfunktion.

Hardy

Re: Gefährdung Gemeinnützigkeit
von: Petra ()
Datum: 05.05.2017

Doch das habe ich wir werden hinsichtlich der Finanzen auch von einem Steuerberater betreut. Es geht lediglich um die "Pflicht Ausgaben mit ALLEN Vorstandsmitgliedern vorab in einer Vorstandsitzung zu beschließen." Vielleicht kommt mein Anliegen einfach falsch rüber.

Re: Gefährdung Gemeinnützigkeit
von: Hardy ()
Datum: 05.05.2017

Petra, hole dazu alle ins Boot, die im Vorstand sind. Schau mal hier im Forum rein, wie man sich dazu Ärger selbst zubereitet.
Hardy