Re: Gefährdung Gemeinnützigkeit
von: Hardy ()
Datum: 05.05.2017
Hallo,
für Ausgaben Briefe, Porto etc. zieht man als Grundlage den § 670 BGB hinzu. Da braucht man nicht den gesamten Vorstand zur Bestätigung.
Wenn es um teure Geräte, wie PC, Drucker o.ä. geht, dann erarbeitet eine detaillierte Finanzordnung, die u.a. regelt wie hoch die Ausgaben durch Vors., stv.Vors. und Kassenwart sein darf, ohne dass das einer Vorstandsitzung bedarf. Allerdings möchte aber diese Finanzordnung in der Satzung sich wiederfinden.
Die Finanzordnung oder auch einen Jahreshaushaltplan in einer MV beschließen.
So wäre die Gemeinnützigkeit nicht in Gefahr.
Hardy