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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitglied in Probezeit im Vorstand
von: Volker ()
Datum: 23.04.2017

Hallo,
Wenn in der Satzung eine Mitgliedschaft auf Probe vorgesehen ist und erst nach Beendigung dieser Zeit die Vorstandschaft über die endgültige Aufnahme als Mitglied entscheidet, ist es möglich dass ein Mitglied während der Probezeit in die Vorstandschaft gewählt wird?
Es gab bei uns wegen Unstimmigkeiten eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes. Dabei wurde ein Mitglied auf Probe in die Vorstandschaft gewählt.
Darüber hatte wohl keiner nachgedacht. Ist aber doch gar nicht rechtens oder.
In der Satzung wird dies zwar nicht explizit ausgeschlossen, aber in ihr steht dass nur Mitglieder Vorstand sein können.
Danke im voraus für Eure Antworten

Volker

Re: Mitglied in Probezeit im Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.04.2017

Mitglied ist Mitglied. Deswegen steht die Satzungsregelung dem nicht entgegen.
Kann sein, dass es hier eine Regelungslücke gibt, aber immerhin fand das Probemitglied eine Mehrheit bei der Wahl.
Das tatsächliche Problem taucht erst dann auf, wenn die Mitgliedschaft nicht verlängert wird.

Re: Mitglied in Probezeit im Vorstand
von: Volker ()
Datum: 23.04.2017

Ok. Danke erstmal.
Aber das beeinflusst doch den Sinn einer Probezeit, da derjenige sich selbst ja diese sicher bestehen lässt, bzw etwaige Beschlüsse in Sitzungen so beeinflussen kann, welche unter Umständen dem Vereinsinteresse nicht entsprechen. Dinge bei denen man auch sagen könnte die Mitgliedschaft macht keinen Sinn?.

Re: Mitglied in Probezeit im Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.04.2017

Wenn es um den Beschluss über das Fortbestehen der eigenen Mitgliedschaft geht, gilt für das Vorstandsmitglied der Stimmrechtsausschluss nach § 34 BGB.