Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Anträge zur Mitgliederversammlung
von: adler ()
Datum: 11.04.2017

Hallo,
unsere Satzung sagt aus, dass Anträge zur MV mit Begründung spätestens 4 Wochen vor dem MV-Termin beim Vorstand eingereicht werden müssen. Spätestens 10 Tage vor der MV hat der Vorstand diese Anträge in die Tagesordnung aufzunehmen und den Mitgliedern per Aushang bzw. Internet zugänglich zu machen.
Und jetzt die Frage: Dürfen solche Anträge in der MV (nach Diskussion) noch abgeändert und zur Abstimmung gebracht werden? Oder darf nur über den ursprünglichen unveränderten Antrag abgestimmt werden. Ein geänderter Antrag könnte ja auch als neuer Antrag betrachtet werden, und Mitglieder, die nicht bei der MV waren, könnten behaupten: Wenn ich diesen geänderten (neuen) Antrag vorher gekannt hätte, dann wäre ich auch zur MV gekommen.
Die Satzung sagt darüber nichts aus.

Grüße an alle, die hierzu antworten können.
adler

Re: Anträge zur Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.04.2017

Anträge dürfen abgeändert werden, solange sich der Inhalt im Wesentlichen nicht verändert.
Ist das der Fall, wäre das ein Verstoß gegen die BGB-Vorgabe und der TOP nicht beschlussfähig.

Re: Anträge zur Mitgliederversammlung
von: adler ()
Datum: 12.04.2017

Danke für die schnelle Antwort. Bei uns geht es um Beitragserhöhung. Wäre eine Änderung der im Antrag vorgesehenen Beiträge eine wesentliche Änderung?
adler

Re: Anträge zur Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.04.2017

Ich denke nicht. Ich würde aber darauf verzichten, den TOP mit einem bestimmten Betrag zu formulieren.