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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsauflösung nach Austritt aller Mitglieder
von: Stef ()
Datum: 05.04.2017

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin der Vorsitzende eines Sportvereins.
Nach und nach sind Mitglieder ausgetreten oder verstorben, so daß ich jetzt das letzte und einzige Mitglied bin. Die Vereinsarbeit war schon eine Weile 'gestorben', so daß ich den Verein jetzt auflösen will. Wie soll ich dabei vorgehen? Laut Satzung benötige ich ne 3/4-Mehrheit der Mitgliederversammlung um die Auflösung zu beschließen. Kann ich einfach mit nem Zettel zum Amtsgericht gehen, wo drauf steht, daß der Verein aufgelöst werden soll?
Dem Finanzamt schicke ich dann anschließend nur die Urkunde über Auflösung zu, oder?

Ich bin gespannt auf eure Tips und Antworten. Vielen Dank schonmal:-)

Stef

Re: Vereinsauflösung nach Austritt aller Mitglieder
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.04.2017

Nach § 73 BGB hat das Amtsgericht auf Antrag des Vorstands - und auch von Amts wegen - dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen, wenn die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei sinkt.
Sie müssen also einfach eine entsprechenden Meldung an das Registergericht machen.

Re: Vereinsauflösung nach Austritt aller Mitglieder
von: Stef ()
Datum: 06.04.2017

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das ist ja ne einfache Lösung.
Muß ich die ganzen Austrittserklärungen beilegen?

Schöne Grüße,
Stef

Re: Vereinsauflösung nach Austritt aller Mitglieder
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.04.2017

Nein, es muss eine Erklärung des Vorstand genügen, dass die Zahl der Mitglieder unter drei liegt.
Einen Anspruch auf Namenlisten hat der VR nicht.