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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitglied des Beirates
von: GroßeFeder ()
Datum: 29.03.2017

Hallo Herr Pfeffer,

ich hätte da noch Fragen, deren Beantwortung für die nächste MGV von Bedeutung sein könnte.
Organe des Vereins sind:
a. Mitgliederversammlung
b. Vorstand, der von der Mitgliederversammlung gewählt wird und
c. Beirat, der vom Vorstand berufen wird.
Satzungstext:
Der Beirat und seine Mitglieder beraten den Vorstand in seinen Anliegen. Der Vorstand wird zu den Beiratssitzungen eingeladen und hat ein Recht auf Teilnahme.

Mitglieder des Vereins sind:
a. aktive Mitglieder, die im Sinne der Zweckbestimmung des Vereins tätig sind
b. Fördermitglieder, die den Verein allein durch einen festgesetzten Mietgliedsbeitrag unterstützen und
c. Ehrenmitglieder, die Vereinsmitglieder sind und sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben.

Sachstand:
Mitglied des Beirates erscheint auf der MGV und trägt sich in die Anwesenheitsliste für Gäste ein. Anwesende Mitglieder fallen unwissentlich aus allen Wolken und fordern einen Beschluss für die Teilnahme des Gastes. Forderung wird überhört und Beiratsmitglied wird als Gast, Sprecher des Beirates, Rechtsanwalt und Notar mit den Worten: "Das dürfte wohl allen Anwesenden bekannt sein", begrüßt. Mitglied des Beirates wird später auch noch zum Wahlleiter gekürt und berät und antwortet/spricht für den Vorstand während der Wahl.
Mitglied des Beirates ist kein Mitglied des Vereins im Sinne der Satzung.

Feststellung: Der Anspruch auf Teilnahme an der MGV dieses Beiratsmitgliedes ergibt sich aus dem Organschaftsverhältnis.
Frage:
1. Räumt der Anspruch auf Teilnahme auch ein Rederecht für das Beiratsmitglied ein?
2. Muss die Teilnahme im Protokollkopf dokumentiert werden?
z. B. Anwesende Gäste: Beiratsmitglied...
3. Darf das Beiratsmitglied den Vorstand auf der MGV beraten, rechtsberaten oder gar für den Vorstand antworten/sprechen?
4. Darf das Beiratsmitglied als Moderator zu einem TOP- Einspruch eines Vereinsmitgliedes zum Protokoll - ohne Beschluss der MGV tätig werden?

Danke im Voraus

Re: Mitglied des Beirates
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.03.2017

Eindeutig geklärt ist die Frage nicht, in der Literatur gibt es aber die Meinung, dass Organmitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen dürfen, auch wenn sie keine Mitglieder sind.
Damit geht auch das Antrags- und Rederecht einher.
Im Protokoll muss das nur vermerkt werden, wenn auch für Gäste üblich ist.