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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Abschreibungen
von: fuxher ()
Datum: 26.03.2017

Guten Tag Herr Pfeffer,

wir haben in unserem Verein einen Einsatzfahrzeug gekauft, das beim Verkäufer schon abgeschrieben ist.
Wir haben dafür 3500 Euro ausgegeben. Müssen wir trotzdem auch wieder abschreiben?

Vielen Dank für Ihre Zeit.

Sabine RH

Re: Abschreibungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.03.2017

Bei gebrauchten Anlagegütern wird nur noch über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Ist die wie hier komplett ablaufen, können die Anschaffungskosten sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden.