Arbeitsdienst
von: Thostep ()
Datum: 22.02.2017
Hallo, wir sind ein Berufsverband e.V. Können wir von unseren Mitgliedern eine Art Arbeitsdienst (breites Spektrum an möglichen Tätigkeiten) mit begrenzter Stundenzahl (z.b. 10 Std. jährlich) verpflichtend fordern und falls jemand diesen nicht ableistet pro Stunde z.b. 10 ,- € als Ausgleich verlangen? So kenne ich das von meinem Angelverein und frage mich, ob das so einfach übertragbar ist.
Vielen Dank im voraus