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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Zuschuss zum Krankengeld
von: Jorinde ()
Datum: 23.01.2017

Einen schönen Guten Morgen,

unser Verein arbeitet im Kinder-und Jugendhilfebereich. Wir haben nun seit Jahren das erste Mal den Fall, dass eine Mitarbeiterin über die 6 Wochen hinaus krank geschireben ist und dies auch noch länger sein wird. Sie fragte nun an, ob wir einen Zuschuss zum Krankengeld zahlen. Abgesehen davon, dass wir keinem Tarif unterliegen und auch keine Betriebsvereinbarung/ Geschäftsordnung haben die dies regelt, sind wir uns unsicher, ob dies überhaupt eine angemessene Verwendung der Mittel ist. Unter allen Bedingungen die wir als gemeinnütziger Verein unterliegen...
Vielen Dank

Re: Zuschuss zum Krankengeld
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.01.2017

Der Grundsatz lautet: Keine Zahlung ohne Rechtsgrund. Wenn es also keine arbeitsvertragliche Vereinbarung gibt über die Zahlung dieses Zuschusses, ist sie gemeinnütigkeitsrechtlich bedenklich.
Mangels Rechtsgrund wäre das eine unentgeltlche Zuwendung.

Re: Zuschuss zum Krankengeld
von: Jorinde ()
Datum: 23.01.2017

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
In welcher Form kann denn der Vorstand dazu allgemein eine verbindliche Regelung treffen? Eine Betriebsvereinbarung ohne Betriebsrat ist ja schwierig.
Oder muss das tatsächlich in die MV? Oder ein BEschluss des Vorstands?
VG und Danke

Re: Zuschuss zum Krankengeld
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.01.2017

Das müsste im Arbeitsvertrag stehen. Aber natürlich muss die Regelung getroffen werden, bevor der Zahlungsfall eintritt.