Teilnahme an MV ausgeschiedener Mitglieder
von: Dieter ()
Datum: 13.01.2017
Mitglieder kündigen gem. Satzung zum 31.12. eines Jahres ihre Mitgliedschaft und scheiden damit aus dem Verein aus?
Sind diese "ehemaligen" Vereinsmitglieder noch zur, im darauffolgenden Jahr stattfindenden Mitgliederversammlung einzuladen und ggf. stimmberechtigt (z.B. wegen Entlastung Vorstand für das Jahr in dem Sie noch Mitglied waren)?
Oder sind diese Mitglieder per 31.12. aus dem Verein ausgeschieden und haben damit alle Mitgliedsrechte verloren?