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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Stimmrecht in Mitgliederversammlung
von: Lilliy ()
Datum: 06.01.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem Verein haben nur ordentliche Mitglieder ein Stimmrecht, außerordentliche nicht. Unter bestimmten Bedingungen gibt es die Möglichkeit, die außerordentliche in eine ordentliche Mitgliedschaft umwandeln zu lassen. Über diese Anträge wird auch in der MV abgestimmt.

Nun hat der Vorstand die Tagesordnung so aufgebaut, dass erst über diese Umwandlungs-Anträge abgestimmt wird, weil dann die ehemals nicht stimmberechtigten Mitglieder im Laufe der MV stimmberechtigt werden und dann kommen erst alle anderen Abstimmung, wie z. B. auch die Vorstandswahlen.

Und lt. Vorstand dürfen dann auch diese neu stimmberechtigten Mitglieder abstimmen und z. B. den neuen Vorstand wählen.

Meine Frage nun: Ist dieses Vorgehen korrekt oder dürfen umgewandelte Mitglieder erst in der nächsten MV mit abstimmen?

In der Satzung steht dazu nichts.

Vielen Dank fürs Antworten!
Lilliy

Re: Stimmrecht in Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.01.2017

Das Vorgehen ist grundsätzlich zulässig. Da keine weiteren Voraussetzungen erforderlich sind, ist die Änderung des Mitgliedschaftstatus sofort wirksam.
Die MV könnte aber auf Antrag die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte ändern. Das ist ein jederzeit zulässiger Verfahrenantrag.